Veranstaltungsrecht
Niveau
1. Studienzyklus, Bachelor
Lernergebnisse der Lehrveranstaltungen/des Moduls
Die Studierenden sind in der Lage, Handlungen rechtlich einzuordnen und unter die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen zu subsumieren.
Sie können Veranstaltungsarten rechtlich einordnen und den entsprechenden Gesetzesbestimmungen unterordnen.
Die Studierenden kennen Haftungs- und Schadenersatzthemen und entwickeln eine entsprechende Sensibilität hinsichtlich rechtlicher Auswirkungen ihres Handelns.
Die Studierenden sind in der Lage, gesellschaftsrechtliche Normen zu interpretieren und anhand von juristischen Beispielfällen zu analysieren und juristisch zu interpretieren.
Sie können Veranstaltungsarten rechtlich einordnen und den entsprechenden Gesetzesbestimmungen unterordnen.
Die Studierenden kennen Haftungs- und Schadenersatzthemen und entwickeln eine entsprechende Sensibilität hinsichtlich rechtlicher Auswirkungen ihres Handelns.
Die Studierenden sind in der Lage, gesellschaftsrechtliche Normen zu interpretieren und anhand von juristischen Beispielfällen zu analysieren und juristisch zu interpretieren.
Voraussetzungen der Lehrveranstaltung
keine Angabe
Lehrinhalte
Der Kurs setzt sich mit rechtlichen Grundlagen hinsichtlich zivilrechtlicher und strafrechtlicher Themen mit besonderer Berücksichtigung der veranstaltungsrechtlich relevanten Problematiken auseinander.
Die unterschiedlichen Rechtsbereiche und deren Beziehungen zueinander, die Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Recht sowie die Bestimmung rechtlicher Begriffe stehen als Grundlage für Rechtsbeziehungen.
Einführung in allgemeines Vertragsrecht als auch Rechts- und Handlungsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen finden ihre Berücksichtigung.
Rechtsfragen kommt insbesondere auf Grund der umfassenden Rechtsrelevanz sowie auch Rechtskonsequenzen im Veranstaltungswesen große Bedeutung zu. Allgemeines Vertrags- und Gesellschaftsrecht, die rechtliche Handlungsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen sowie Bestimmungen hinsichtlich Naturschutz, Jugendschutz, Arbeitsrecht, Bauordnung und anderer veranstaltungsrelevanter Rechtsbereiche spielen im Eventmanagement eine immer größere Rolle; insbesondere auf Grund der ausgedehnten Regelungen hinsichtlich Haftung und Schadenersatz.
Die unterschiedlichen Rechtsbereiche und deren Beziehungen zueinander, die Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Recht sowie die Bestimmung rechtlicher Begriffe stehen als Grundlage für Rechtsbeziehungen.
Einführung in allgemeines Vertragsrecht als auch Rechts- und Handlungsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen finden ihre Berücksichtigung.
Rechtsfragen kommt insbesondere auf Grund der umfassenden Rechtsrelevanz sowie auch Rechtskonsequenzen im Veranstaltungswesen große Bedeutung zu. Allgemeines Vertrags- und Gesellschaftsrecht, die rechtliche Handlungsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen sowie Bestimmungen hinsichtlich Naturschutz, Jugendschutz, Arbeitsrecht, Bauordnung und anderer veranstaltungsrelevanter Rechtsbereiche spielen im Eventmanagement eine immer größere Rolle; insbesondere auf Grund der ausgedehnten Regelungen hinsichtlich Haftung und Schadenersatz.
Empfohlene Fachliteratur
Vögl, Klaus Christian (2012): Praxishandbuch Veranstaltungsrecht. Lexis Nexis
Barta, H.: Zivilrecht. Einführung und Grundriss. (online).
Bydlinski, P.(2010): Bürgerliches Recht I Allgemeiner Teil, Wien.
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Barta, H.: Zivilrecht. Einführung und Grundriss. (online).
Bydlinski, P.(2010): Bürgerliches Recht I Allgemeiner Teil, Wien.
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Bewertungsmethoden und -Kriterien
Klausur
Unterrichtssprache
Deutsch
Anzahl der zugewiesenen ECTS-Credits
3
E-Learning Anteil in %
0
Semesterwochenstunden (SWS)
2.0
Geplante Lehr- und Lernmethode
Integrierte Lehrveranstaltung, Case Studies, Diskussion, Gruppenarbeiten, Präsentationen
Semester/Trisemester, In dem die Lehrveranstaltung/Das Modul Angeboten wird
1
Name des/der Vortragenden
Team SKVM
Studienjahr
1. Studienjahr
Kennzahl der Lehrveranstaltung/des Moduls
vz.VAR.1
Art der Lehrveranstaltung/des Moduls
Integrierte Lehrveranstaltung
Art der Lehrveranstaltung
Pflichtfach
Praktikum/Praktika
keine Angabe