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Ausbildungsvertrag

Nach Aufnahme in einen Studiengang wird zwischen den zukünftigen Studierenden und der FH Kufstein Tirol ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. In diesem Vertrag werden Rechte und Pflichten beider Seiten festgelegt.

Bewerber:innen, die eine Zusage für einen Studienplatz erhalten haben, bekommen den Ausbildungsvertrag innerhalb von zwei Wochen nach dem Aufnahmegespräch per E-Mail zugesendet. Der unterschriebene Vertrag muss dann innerhalb von drei Wochen an die FH Kufstein Tirol zurückgeschickt werden. Für die Aufnahme in den Studiengang müssen nicht nur der Vertrag rechtzeitig retourniert, sondern auch der Studienbeitrag für die ersten beiden Semester fristgerecht eingezahlt werden.

 

Wesentliche Pflichten der Studierenden

  • Persönliche Anwesenheit

    während aller Lehrveranstaltungen und Mitwirkung an Maßnahmen zur Feststellung der Anwesenheitspflicht, aktive und konstruktive Beteiligung am Studienbetrieb

  • Aktives Mitwirken

    an den Evaluationsmaßnahmen

  • Einhaltung

    von Studienordnung, Prüfungsordnung, Hausordnung, etwaiger weiterer Leitfäden und Regelungen

  • Einzahlung

    des Studienbeitrags, der Studiengebühr und des ÖH-Beitrags

  • Einverständnis

    zur Verwendung und Weitergabe der persönlichen Daten, soweit es für den Zweck des Studienbetriebs oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist

Weitere Vertragsinhalte

  • Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflichten
  • Urheberschafts-, Nutzungs- und Verwertungsrechte
  • Beendigung des Ausbildungsvertrags
  • Haftung für Schäden
  • Unterbrechung und Wiederholung des Studienjahres

Unser Commitment

Die FH Kufstein Tirol verpflichtet sich zur Planung und Durchführung des Studiengangs in der Regelstudiendauer. Gemäß dem Ausbildungsziel des Studiengangs werden entsprechende Lehrende engagiert und die erforderliche Infrastruktur und Räume zur Verfügung gestellt.