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Anerkennung von Vorkenntnissen

Recognition of Prior Learning

Studium mit Anrechnung: Die Hochschule wertschätzt Ihre Vorkenntnisse und ermöglicht Ihnen einen nahtlosen Einstieg.
Weiterbildung für alle: Die International Business School bietet vielfältige Angebote, um Ihr Wissen auf dem neuesten Stand zu halten.

 

WAS IST RPL?

Recognition of Prior Learning bedeutet die Anerkennung von bereits erworbenen Kompetenzen aus Studium, Beruf oder Freizeit. Für Sie heißt das:

  • Zeit- und Kostenersparnis im Studium
  • Flexible Gestaltung des Studiums möglich

 

Kompetenzerwerb für Studierende

Formal

  • In Schule oder Hochschule: Hier liegen in der Regel Abschlusszeugnisse vor.
  • Beispiele: Vorlesungen, Seminare, Übungen (mit ECTS ausgewiesen)
  • Vorgehensweise: Für formalen Wissenserwerb sind der Anrechnungsantrag und als Nachweise die dementsprechenden Zeugnisse sowie die Beschreibungen der detaillierten Lehrinhalte mit Kompetenzerwerb einzureichen. Die FH Kufstein Tirol ist Projektpartnerin bei der Berücksichtigung formaler (Vor-)Leistungen für den Tiroler und Vorarlberger Hochschulraum. Für ausgewählte Lehrveranstaltungen gibt es vordefinierte Schulzweige aus dem sekundären Bildungsbereich. Bei Einreichung findet eine automatische Freigabe statt.
     

Non-Formal

  • Planvolle Weiterbildung: Hier werden in der Regel Zertifikate erworben.
  • Beispiele: Kurse, Workshops, innerbetriebliche Schulungen

Informell

  • Lernen im Alltag: Hier gibt es keine formalen Abschlüsse.
  • Beispiele: Berufserfahrung, Hobbys, Selbststudium

Tipp:

Alle Lernarten können sich gegenseitig ergänzen und zum Lernerfolg beitragen.

Wie funktioniert RPL?

  • Antragstellung online bis 14. August (Wintersemester) oder 15. Januar (Sommersemester). Hinweis: Verlängerte Einreichfrist für Erstsemestrige bis 15. Oktober.
  • Einreichung der Nachweise: Zeugnisse, Kursbeschreibungen, etc. (formal)
  • Detaillierte Darlegung für praktische Erfahrung (non-formal/informell)


Das Gesetz sieht insbesondere die Berücksichtigung folgender Lernleistungen auf Antrag vor:

  • Anerkennung von Prüfungen und anderen Studienleistungen aus früheren Studien an anerkannten in- und ausländischen Hochschulen
  • Anerkennung von Lernleistungen aus berufsbildenden und, im Falle des Studiengangs Sport-, Kultur- & Veranstaltungsmanagment, auch aus allgemeinbildenden höheren Schulen (z.B. HAK, HTL) bis zu einem Höchstausmaß von 60 ECTS Credits*
  • Validierung von beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen (etwa Zertifikate einer Fortbildung) bis zu einem Höchstausmaß von 60 ECTS Credits*

    *Dabei ist zu beachten, dass Lernleistungen von berufsbildenden und, im Falle des Studiengangs Sport-, Kultur- & Veranstaltungsmanagement, allgemeinbildenden höheren Schulen sowie berufliche oder außerberufliche Qualifikationen insgesamt nur bis zu einem Höchstausmaß von 90 ECTS Credits anerkannt werden dürfen.

 

Weitere Infos:

Tipp:

RPL kann Ihre Studienzeit verkürzen und individueller gestalten. Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten!

Häufig gestellte Fragen

1. Kann ich Bachelorarbeiten, die ich an einer anderen Universität verfasst habe, hier anrechnen lassen?

Ja, das ist möglich, wenn:

  • Facheinschlägig begründbar: Die Arbeit muss inhaltlich zu Ihrem Studiengang passen.
  • Gleicher Umfang: Die ECTS-Punkte müssen gleich sein oder dürfen nur geringfügig abweichen.

Tipp: Die Antragsstellung erfolgt lehrveranstaltungsbezogen über das digitale Antragssystem. Bitte reichen Sie hier die Bachelorarbeit mit allen relevanten Unterlagen ein.

3. Muss ich bereits eingereichte Unterlagen erneut einreichen?

Ja, egal, ob von einem anderen Studiengang oder einer anderen Hochschule: Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen benötigen wir immer eine vollständige, aktuelle und lernergebnisorientierte Dokumentation. Bereits eingereichte Unterlagen müssen daher erneut eingereicht werden.

Tipp: Achten Sie bei den Unterlagen auf Vollständigkeit und Übersichtlichkeit. Es ist nur die Einreichung eines pdf-Dokuments möglich.

4. Wie muss ein Nachweis von non-formalen/informellen Kompetenzen aussehen?

Neben dem verpflichtenden Beiblatt ist ein Portfolio mit folgenden Inhalten notwendig:

  • Detaillierten Arbeitsbeschreibungen
  • Arbeitsproben
  • Projektbeschreibungen
  • Anschauungsmaterial
  • Dokumentierten Praxisbeispielen

Wichtig:

  • Lernergebnisse der jeweiligen Lehrveranstaltung zuordnen
  • Lernergebnisorientierte Dokumentation
5. Ist ein Arbeitszeugnis zum Nachweis von non-formalen/informellen Kompetenzen im Beruf ausreichend?

Nein, erforderlich ist ein detailliertes Portfolio mit relevanten Nachweisen.

6. Ist eine Anrechnung von Teilkompetenzen möglich?

Nein. Die Anerkennung erfolgt lehrveranstaltungsbezogen und somit sind alle Lernergebnisse und Kompetenzen, die für einen positiven Abschluss der Lehrveranstaltung notwendig sind, nachzuweisen. Sind nur Teile der geforderten Lernergebnisse kompetenzbasiert nachweisbar, so ist der Antrag abzulehnen und die Lehrveranstaltung zu absolvieren.

7. Ist eine erneute Einreichung eines abgelehnten Antrags möglich?

Ja, es besteht die einmalige Möglichkeit einer Wiedereinreichung bei formaler Ablehnung (z.B. unvollständige Unterlagen), wenn:

  • Frist eingehalten: siehe oben
  • Erneute Stellung eines Antrags mit allen relevanten Unterlagen. Unterlagen aus dem vorherigen Antrag können nicht berücksichtigt werden.

Eine Wiedereinreichung bei einer inhaltlichen Ablehnung ist nicht möglich.

8. Ist eine Anrechnung von beispielsweise VWL mit gleichem ECTS-Umfang möglich?

Nicht per se:

  • Die Lernergebnisse/Kompetenzen müssen übereinstimmen.
  • Der ECTS-Umfang ist nicht ausschlaggebend.
9. Wo sind die Lernergebnisse und Kompetenzen zu finden?

Bitte prüfen Sie die Studienordnung des Studiengangs:

  • Im Bereich "Curriculum" des jeweiligen Studiengangs auf der FH-Website im Bereich Studium

Hier sind Lernergebnisse und Kompetenzen der relevanten Lehrveranstaltung enthalten.

10. Wie kann Einspruch gegen Ablehnung des Antrags auf Anrechnung erhoben werden?

Gegen jede Entscheidung der Studiengangsleitung kann beim Kollegium Einspruch erhoben werden (siehe ASPO, Kap. 1.8).

11. Ist nach Anrechnung einer Lehrveranstaltung eine Prüfung oder Teilnahme erforderlich oder möglich?

Nein, eine Anrechnung bedeutet, dass der Besuch von Lehrveranstaltungsterminen und die Absolvierung der Prüfungsleistung untersagt sind. 

12. Bei Genehmigung des Antrags auf Anrechnung: Sind die Inhalte der Lehrveranstaltung prüfungsrelevant bei der Bachelor- oder Master-Abschlussprüfung?

Ja. Mit der Anrechnung wird davon ausgegangen, dass Sie die nachgewiesenen Kompetenzen auch tatsächlich vorweisen können. D.h. die Lernergebnisse der angerechneten Lehrveranstaltung sind für die Abschlussprüfung prüfungsrelevant.

Tipp: Die Lernergebnisse der angerechneten Lehrveranstaltung finden Sie in der Studienordnung des Studiengangs.

13. Bei Genehmigung des Antrags auf Anrechnung: Warum scheint der Lehrveranstaltungstermin weiterhin im Stundenplan auf?

Derzeit ist es technisch noch nicht möglich, diese Termine auszublenden. Wir bitten daher, diese zu ignorieren. An einer technischen Lösung wird gearbeitet.