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Anerkennung von Vorkenntnissen

Recognition of Prior Learning

Studium mit Anrechnung: Die Hochschule wertschätzt Ihre Vorkenntnisse und ermöglicht Ihnen einen nahtlosen Einstieg.
Weiterbildung für alle: Die International Business School bietet vielfältige Angebote, um Ihr Wissen auf dem neuesten Stand zu halten.

 

WAS IST RPL?

Recognition of Prior Learning bedeutet die Anerkennung von bereits erworbenen Kompetenzen aus Studium, Beruf oder Freizeit. Für Sie heißt das:

  • Zeit- und Kostenersparnis im Studium
  • Flexible Gestaltung des Studiums möglich

 

Kompetenzerwerb für Studierende

Formal

  • In Schule oder Hochschule: Hier liegen in der Regel Abschlusszeugnisse vor.
  • Beispiele: Vorlesungen, Seminare, Übungen (mit ECTS ausgewiesen)

Non-Formal

  • Planvolle Weiterbildung: Hier werden in der Regel Zertifikate erworben.
  • Beispiele: Kurse, Workshops, innerbetriebliche Schulungen

Informell

  • Lernen im Alltag: Hier gibt es keine formalen Abschlüsse.
  • Beispiele: Berufserfahrung, Hobbys, Selbststudium

 

Tipp:

Alle Lernarten können sich gegenseitig ergänzen und zum Lernerfolg beitragen.

Wie funktioniert RPL?

  • Antragstellung online bis 14. August (Wintersemester) oder 15. Januar (Sommersemester). Hinweis: Verlängerte Einreichfrist für Erstsemestrige bis 31. Oktober.
  • Einreichung der Nachweise: Zeugnisse, Kursbeschreibungen, etc. (formal)
  • Detaillierte Darlegung für praktische Erfahrung (non-formal/informell)
  • Maximal 90 ECTS Anrechnung möglich (Schule/Beruf: max. 60 ECTS, Hochschule: unbegrenzt)

 

Weitere Infos:

Tipp:

RPL kann Ihre Studienzeit verkürzen und individueller gestalten. Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten!

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Bachelorarbeiten, die ich an einer anderen Universität verfasst habe, hier anrechnen lassen?

Ja, das ist möglich, wenn:

  • Inhaltlich relevant: Die Arbeit muss zu Ihrem Studiengang passen.
  • Gleicher Umfang: Die ECTS-Punkte sollten gleich sein oder nur geringfügig abweichen.

Tipp: Stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung und reichen Sie die Bachelorarbeit mit allen relevanten Unterlagen ein.

Muss ich bereits eingereichte Unterlagen erneut einreichen?

Ja, egal, ob von einem anderen Studiengang oder einer anderen Hochschule: Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen benötigen wir immer eine vollständige und aktuelle Dokumentation. Bereits eingereichte Unterlagen müssen daher erneut eingereicht werden.

Tipp: Achten Sie auf vollständige und kopierte Unterlagen.

Wie muss ein Nachweis von non-formalen/informellen Kompetenzen aussehen?

Notwendig ist ein Portfolio mit:

  • Detaillierten Arbeitsbeschreibungen
  • Arbeitsproben
  • Projektbeschreibungen
  • Anschauungsmaterial
  • Dokumentierten Praxisbeispielen

Wichtig:

  • Lernergebnisse der jeweiligen Lehrveranstaltung zuordnen
  • Lernergebnisorientierte Dokumentation
Ist ein Arbeitszeugnis zum Nachweis von non-formalen/informellen Kompetenzen im Beruf ausreichend?

Nein, erforderlich ist ein detailliertes Portfolio mit relevanten Nachweisen.

Ist eine Anrechnung von Teilkompetenzen möglich?

Nein, die Anerkennung ist lehrveranstaltungsbezogen.

Das bedeutet:

  • Alle Lernergebnisse sind für den Abschluss erforderlich.
  • Es ist keine Teilanrechnung möglich.

Konsequenz:

  • Ablehnung des Antrags bei nur teilweisem Nachweis einzelner Lernergebnisse.
  • Absolvierung der kompletten Lehrveranstaltung erforderlich.
Ist eine erneute Einreichung eines abgelehnten Antrags möglich?

Ja, die Möglichkeit besteht bei formaler Ablehnung (z. B. unvollständige Unterlagen), wenn:

  • Frist eingehalten: 15. Januar oder 14. August
  • Kompletter Antrag mit fehlenden Unterlagen eingereicht wird (vollständige Unterlagen)

Das Ergebnis der fachlichen Prüfung ist spätestens zu Semesterbeginn verfügbar.

Ist eine Anrechnung von beispielsweise VWL mit gleichem ECTS-Umfang möglich?

Nicht per se:

  • Die Lernergebnisse/Kompetenzen müssen übereinstimmen.
  • Der ECTS-Umfang ist nicht ausschlaggebend.
Wo sind die Lernergebnisse und Kompetenzen zu finden?

Bitte prüfen Sie die Studienordnung des Studiengangs:

  • Im Bereich "Curriculum" des jeweiligen Studiengangs auf der FH-Website im Bereich Studium

Hier sind Lernergebnisse und Kompetenzen der relevanten Lehrveranstaltung enthalten.

Ist eine Befreiung vom Besuch der Lehrveranstaltung und die Absolvierung der Prüfung regulär möglich?

Nein, eine Anrechnung bedeutet:

  • Befreiung vom Besuch der Lehrveranstaltung
  • Gleichzeitige Befreiung von der Prüfungsleistung
  • Keine alleinige Befreiung vom Besuch möglich.
Wie kann Einspruch gegen Ablehnung des Antrags auf Anrechnung erhoben werden?

Möglichkeit des Einspruchs:

  • Bei Ablehnung des Antrags durch die Studiengangsleitung
  • Einspruch beim Kollegium gemäß ASPO, Kapitel 1.8

Wichtig: Bitte beachten Sie die Fristen und Formvorschriften in der ASPO.

Ist nach Anrechnung eine Lehrveranstaltung eine Prüfung oder Teilnahme erforderlich?

Nein, eine erfolgte Anrechnung bedeutet:

  • Keine Verpflichtung zur Teilnahme an der Lehrveranstaltung
  • Keine Verpflichtung zur Ablegung der Prüfung

Die Lehrveranstaltung gilt als erfolgreich abgeschlossen.

Bei Genehmigung des Antrags auf Anrechnung: Sind die Inhalte der Lehrveranstaltung prüfungsrelevant bei der Bachelor- oder Master-Abschlussprüfung?

Ja, mit der Anrechnung wird bestätigt, dass Sie die Kompetenzen der Lehrveranstaltung erworben haben. Sie müssen diese Kompetenzen in der Abschlussprüfung nachweisen können.

Tipp: Die Lernergebnisse der angerechneten Lehrveranstaltung finden Sie in der Studienordnung des Studiengangs.

Bei Genehmigung des Antrags auf Anrechnung: Scheint der Lehrveranstaltungstermin weiterhin im Stundenplan auf?

Ja, der Lehrveranstaltungstermin bleibt im Stundenplan.

  • Hintergrund: Wunsch vieler Studierender, als Zuhörer:innen teilzunehmen.
  • Technische Umsetzung: Individuelle Löschung nicht möglich.
  • Lehrende können die aktive Teilnahme anordnen, etwa im Rahmen von Gruppeneinteilungen.