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Welcome 2 campus

Ob als Austauschstudierende:r einer Partnerhochschule oder für ein Regelstudium – hier finden Sie alle grundlegenden Informationen. Details zu spezifischen Themen stehen auf den Seiten für Austauschstudierende und Studierende aus Nicht-EU-Ländern bereit.

Die Stadt Kufstein von oben mit Blick auf Festung und Inn | © TVB Kufsteinerland
© TVB Kufsteinerland


Die Hochschulstadt Kufstein ist reich an kultureller Vielfalt und bietet eine inspirierende Umgebung für internationale Studierende, die sich in einem lebendigen Campusleben engagieren möchten. Tauchen Sie ein in das studentische Leben in Kufstein. Von den majestätischen Alpen bis hin zu vielfältigen Veranstaltungen bietet Kufstein eine Fülle an Möglichkeiten, um sowohl akademisch als auch persönlich zu wachsen.

 

WOHNEN IN KUFSTEIN

Wenn Sie nach Kufstein kommen, ist es wichtig, die richtige Unterkunft zu finden. Schließlich wird sie für die nächsten Semester Ihr Zuhause sein, in dem Sie sich wohlfühlen sollen. Grundsätzlich haben Sie die Wahl zwischen einer Unterkunft auf dem Campus oder außerhalb des Campus.

INTERNATIONAL STUDENT RESIDENCE

Eine Aufsicht vom Gebäude C der International Student Residence der FH Kufstein Tirol. | © FH Kufstein Tirol
© FH Kufstein Tirol

An der FH Kufstein Tirol steht Ihnen unsere International Student Residence, mit einer Auswahl unterschiedlicher Zimmer-, bzw. Appartmentkategorien zur Verfügung. In 4 miteinander verbundenen Häusern bieten wir Platz für 175 Personen. Das Student:innenheim liegt direkt am Inn und der Promenade und ist etwa 10 Gehminuten entfernt von der Fachhochschule.

Im Zuge der Bewerbung für das International Program empfehlen wir eine gleichzeitige Anmeldung bei der International Student Residence.

WOHNEN AUSSERHALB DES CAMPUS

Wenn Sie außerhalb des Campus wohnen möchten, können Sie in Kufstein und Umgebung nach einer Unterkunft suchen. Wenn Sie ein privates Zimmer oder eine Wohnung in Kufstein und Umgebung mieten möchten, informieren Sie sich auf einer der zahlreichen Wohnungsplattformen.

Bitte achten Sie auch auf die Empfehlungen der ÖH bei der Wohnungssuche.

Eine sitzende Frau trägt Kopfhörer und schreibt in ihr Notizbuch. | © AdobeStock.insta_photos
© AdobeStock.insta_photos

Versicherungen

Kurzaufenthalte (unter 6 Monate)

In der Regel reicht eine Reisekrankenversicherung (gültig in Österreich mit ausreichender Deckung).

Studierende aus EU/EWR-Ländern oder der Schweiz

Gültige gesetzliche Krankenversicherung im Heimatland + Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) = Zugang zum österreichischen öffentlichen Gesundheitssystem.

Keine gültige gesetzliche Krankenversicherung? 

Ordentliche Studierende können sich bei der österreichischen Gesundheitskasse selbst versichern. Die Studierendenselbstversicherung kostet etwa EUR 70,- pro Monat. Die Hauptvoraussetzungen sind ein Wohnsitz in Österreich sowie eine Zulassungsbestätigung der Hochschule.

Informationen zur Versicherung finden Sie auf der Infoseite des OeAD

 

Studierende aus Drittstaaten

Drittstaatsangehörige müssen eine „alle Risiken abdeckenden Krankenversicherung“ (Deckungssumme deutlich über 30.000 Euro) vorweisen, um den Aufenthaltstitel zu erhalten.

Reisekrankenversicherungen sind nur als Überbrückung bis zum Abschluss einer "alle Risken abdeckenden Krankenversicherung" nach der Einreise nach Österreich ausreichend.

Ordentliche Studierende können sich bei der österreichischen Gesundheitskasse selbst versichern. Die Studierendenselbstversicherung kostet etwa EUR 70,- pro Monat. Die Hauptvoraussetzungen sind ein Wohnsitz in Österreich sowie eine Zulassungsbestätigung der Hochschule.

Informationen zur Versicherung finden Sie auf der Infoseite des OeAD

 

ÖH-Unfall- und Haftpflichtversicherung

Automatische Unfall- und Haftpflichtversicherung durch die ÖH-Mitgliedschaft.

Aufsicht der FH Kufstein Tirol und dem Campus Park. | © FH Kufstein Tirol
© FH Kufstein Tirol

Visa & Aufenthaltstitel

Einreise nach Österreich

  • EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörige benötigen kein Visum für die Einreise nach Österreich.
  • Staatsangehörige anderer als der oben genannten Staaten sind grundsätzlich visumspflichtig. Angehörige von Staaten, für die die EU die Visumspflicht aufgehoben hat, können in einem Zeitraum von 180 Tagen für maximal 90 Tage visumsfrei in Österreich aufhalten.

Informationen darüber, ob für Ihre Einreise nach Österreich ein Visum erforderlich ist, finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres oder erhalten Sie an die österreichische Botschaft in Ihrem Heimatland. 

Eine Frau sitzt angelehnt an einem Baum des Parks, und genießt ein Eis im schönen Wetter. | © FH Kufstein Tirol
© FH Kufstein Tirol

Lebenshaltung

Unterkunft

Planen Sie je nach Kategorie und Ausstattung mit ca. EUR 450,- pro Monat für ein Zimmer in unserer International Student Residence oder einer WG ein. Die Kosten variieren je nach Lage und Größe der Unterkunft.

Verpflegung

Mit ca. EUR 350,- pro Monat decken Sie Ihre Lebensmittelkosten ab. Günstige Einkaufsmöglichkeiten finden Sie in den Discountern in Kufstein. In der Mensa der Hochschule gibt es günstige Mittagsangebote ab ca. EUR 7,-.

Studien- & Freizeitkosten

ca. EUR 300,- pro Semster  

Kufstein bietet vielfältige Freizeitmöglichkeiten zu erschwinglichen Preisen. Beispiel: Tageskarte Freibad EUR 6,-, Kinoticket ab EUR 9,50.

Eine günstige Alternative für Fachliteratur sind die Bibliothek und gebrauchte Bücher. Die Druckkosten am Campusdrucker für A4 Blatt in Schwarz-Weiß betragen EUR 0,05.

Hinweis

Erstellen Sie einen Budgetplan, um Ihre monatlichen Ausgaben im Auge zu behalten.
Die angegebenen Kosten sind Richtwerte und können je nach individuellem Lebensstil variieren.

Ein Basketball liegt auf einem beleuchteten Basketballfeld | © AdobeStock.Arianne
© AdobeStock.Arianne

Stipendien

Keller trägt bei einem Event ein Tablett mit Getränken durch einen großen Veranstaltungsraum. Im Hintergrund ist ein Treppenaufgang zu sehen. | © FH Kufstein Tirol
© FH Kufstein Tirol

Arbeiten in Österreich

EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörige

EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörige haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und benötigen keine behördliche Arbeitserlaubnis.

Studierende aus Drittstaaten

Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die mit einem Studentenvisum in Österreich sind, müssen für eine Erwerbstätigkeit eine Arbeitsbewilligung beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragen. Dabei darf die Arbeit das Studium, den Hauptgrund Ihres Aufenthalts, nicht beeinträchtigen. Sie können maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Überschreiten Sie diese Grenze, ist eine Arbeitsmarktprüfung notwendig.

Nach erfolgreichem Studienabschluss können Drittstaatsangehörige ihren Aufenthaltstitel „Student“ um bis zu zwölf Monate verlängern, um eine Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die allgemeinen Bestimmungen zum Aufenthalt erfüllen (z. B. ausreichend finanzielle Mittel, Krankenversicherung).

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